Urteil LG Stuttgart zu DFH 83

Anleger erhält vollen Schadenersatz

Urteil LG Stuttgart zum Indien-Fonds I (DFH 83)

Das Landgericht Stuttgart hat einem Anleger des Indien-Fonds I - 2008 emittiert von der Deutschen Fonds Holding (DFH) und SachsenFonds -  Schadensersatz durch die Commerzbank AG zugesprochen. Er erhält seine volle Investitionssumme – 50.000 Euro – zurück, zuzüglich Verzugszinsen. Das LG Stuttgart begründete seine Entscheidung damit, dass die Bank den Anleger nicht über die von ihr vereinnahmte Vertriebsprovision bzw. Rückvergütung informiert habe, die sie von den Emittenten erhalten hatte (Urteil vom 30.05.2014). Die Commerzbank habe dadurch ihre Aufklärungspflicht verletzt.

Dieses Urteil öffnet nun aus unserer Sicht die Tür für mögliche weitere erfolgreiche Klagen wegen Falschberatung.  Bei beiden Fonds zusammen – Indien I und Indien II, aufgelegt durch DFH und SachsenFonds – haben rund 3.600 Privatanleger Beteiligungen gezeichnet.

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