Nordcapital Bulkerflotte 1 | Aktuelle Rechtsfälle

Treuhänderin bekommt Geld - Anleger bleiben auf Verlusten sitzen - Schadensersatz möglich

Die Fondsgeschäftsführung teilt im Geschäftsbericht 2016 (dort auf Seite 8) mit, dass die noch vorhandene Liquidität in Höhe von 3,459 Mio. US-Dollar an die Treuhänderin als Vergütung ausgezahlt wird. Für die Anleger bleibt nichts mehr übrig. Die Gesellschaft wird nunmehr liquidiert und die Verluste für die Anleger stehen fest. 

Das Emissionshaus Nordcapital legte den Schiffsfonds Bulkerflotte 1 - mit einer Flotte von Massengutfrachtern (Bulker) des Typs "Supramax" - im Jahr 2008 auf. Vermittlung bzw. Vertrieb der Fondsbeteiligungen liefen über die Deutsche Bank AG sowie die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG. Den Anlegern wurde damals diese Anlage als solides und aussichtsreiches Investment in einem stetig wachsenden Markt angepriesen. Jedoch: Es gab damals bereits kritische Expertenstimmen, die aufgrund von Überkapazitäten auf den Weltmeeren vor einem Rückgang der Charterraten warnten. Doch die Bank wies in ihrer mündlichen Beratung häufig nicht darauf oder auf andere Risiken dieser Anlage hin, ebenso wenig wie auf die sehr hohen Weichkosten.

Es ist nach unserer Erfahrung davon auszugehen, dass sehr viele Anleger falsch beraten wurden – und sie aufgrund von Falschberatung Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Bank geltend machen können. Ebenso dann, wenn ihnen der Fondsprospekt nicht rechtzeitig vor der Zeichnung übergeben wurde, was nach unserer Erfahrung ebenfalls häufig geschah.

Bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen reicht es für einen Erfolg vor Gericht bereits, wenn dieses nur einen Beratungsfehler feststellt. Näheres zu diesem Schiffsfonds lesen Sie auch in den folgenden Texten (unten).

Haftungsansprüche gegen die Deutsche Bank AG oder die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG sind jedoch in jedem Einzelfall individuell zu prüfen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

08.11.2017/04.12.2017    (Bitte beachten Sie auch das Urteil vom 1. Dezember 2017 in der linken Spalte unterhalb der Übersicht.)

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BGH bestätigt Urteil des Berliner Kammergerichts - Nichtzulassungsbeschwerde der Deutsche Bank AG zurückgewiesen

Das Kammergericht in Berlin hat im März 2016 die Deutsche Bank AG verurteilt, unserem Mandanten Schadensersatz zu leisten. Das Kammergericht hatte seine Entscheidung dabei auf zwei wesentliche Beratungsfehler gestützt:

So muss eine Bank den Anleger darauf hinweisen, dass mehr als 20 % des von ihm eingezahlten Kapitals für sog. Weichkosten aufgewendet werden. Zudem ist das Kammergericht auch der Ansicht, dass auf eine Fremdfinanzierung der Schiffe, welche bei über 65 % des Gesamtinvestitionsvolumens liegt, ebenfalls explizit im Rahmen der Beratung hingewiesen werden muss. Beide Punkte liegen einem wesentlichen Merkmal einer solchen Kapitalanlage zugrunde: Die Werthaltigkeit.

Diese sog. Werthaltigkeit der Anlage war daher durch die ungünstige Kostenstruktur der Nordcapital Bulkerflotte 1 erheblich beeinträchtigt. Aus unserer Sicht war deshalb der wirtschaftliche Verlauf dieser Beteiligung schon anhand dieser Punkte von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Aber auch weitere Aspekte, die gegen den Erfolg dieser Beteiligung sprachen, waren der Deutschen Bank Gruppe, die den Fonds damals exklusiv an ihre Kunden vertrieben hat, unseres Erachtens bekannt. Hierüber musste das Kammergericht in dem Urteil aber nicht mehr entscheiden, da es schon zwei Beratungsfehler als bewiesen ansah.

Die Deutsche Bank AG legte gegen dieses Urteil eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesgerichtshof ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 22.11.2016 (Az. XI ZR 177/16) die Nichtzulassungsbeschwerde der Deutschen Bank AG zurückgewiesen und damit das Kammergerichtsurteil bestätigt. Unser Mandant in diesem Verfahren wird deshalb bald sein Kapital plus Zinsen komplett zurückerhalten und die Deutsche Bank darf an seiner Stelle Gesellschafter dieses Krisenfonds werden.

Der von uns eingeschaltete BGH-Anwalt hat die Erwiderung in diesem Verfahren beim BGH am 27.10.2016 eingereicht. Dass der BGH dann innerhalb nur eines Monates - quasi in Rekordzeit - entschieden hat, indiziert aus unserer Sicht, dass die Rechtslage sehr eindeutig ist.

Warum ist dieses Urteil auf viele Fondsanleger der Bulkerflotte 1 übertragbar?

Regelmäßig ist durch das Beratungsprotokoll der Bank nachweisbar, dass der Prospekt zu spät übergeben und dass über obige Punkte nicht aufgeklärt wurde. "Wer schreibt, der bleibt" gilt eben auch vor Gericht. Das Urteil des Kammergerichtes können Sie sich gern hier herunterladen.

08.12.2016, von Mario Poberzin

Nordcapital Bulkerflotte 1: Kein Kapitalrückfluss mehr zu erwarten

Aufgrund der anhaltenden Misere an den Schifffahrtsmärkten mussten Ende 2015 drei Schiffe aus dem Fonds "Nordcapital Bulkerflotte 1" verkauft werden. Zudem musste kürzlich ein Schiff der Nordcapital Bulkerflotte 1 Insolvenz anmelden. Das Amtsgericht Lüneburg ordnete am 11. April 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren für die betroffene Einschiffsgesellschaft an.

Der Flottenfonds - acht Massengutschiffe (Bulker) der sog. Supramax-Klasse - war 2008 aufgelegt und exklusiv von der Deutschen Bank AG und der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG vertrieben worden.

In einem Schreiben vom 12. Mai 2016 hat die Deutsche Bank nun  die Fondsanleger darüber informiert, dass "ein erheblicher Kapitalverlust nicht zu vermeiden ist". Die Anleger wurden sehr kurzfristig (Abstimmungsfrist bis 27.05.2016) vor die Entscheidung gestellt, einem unbedingten Verkaufsbeschluss für die restlichen vier Schiffe zuzustimmen, um weitere Insolvenzen abzuwenden. Eine Zustimmung zu diesem Vorratsbeschluss würde die Geschäftsführungen der Einschiffsgesellschaften dazu berechtigen, die Schiffe ohne einen Mindestpreis zu verkaufen. Dann allerdings besteht die Gefahr, dass die Schiffe zu billig "verschleudert" werden.

Andererseits sind die Verbindlichkeiten bei den finanzierenden Banken so hoch, dass selbst bei höheren Preisen mit keinem Kapitalrückfluss an die Anleger zu rechnen ist. Nach Verhandlungen mit den finanzierenden Banken waren diese "zu keinen relevanten Zugeständnissen bereit". Und die Fondsgeschäftsführung schreibt, dass kurzfristig für die Fondsschiffe aufgrund der Marktlage nur Verkaufserlöse von geschätzt etwa 7 bis 9 Mio. US-Dollar erzielt werden und damit bei weitem nicht alle Verbindlichkeiten der vier Schiffsgesellschaften gedeckt werden könnt

Beratungsfehler führen zu Schadensersatz

Auf Fondsebene gibt es angesichts der Fakten nach unserer Ansicht letztlich nichts mehr an der Misere und dem Kapitalverlust zu rütteln. Erfreuliche Nachrichten gibt es hingegen immerhin von juristischer Seite. Das Kammergericht Berlin hat jüngst die Deutsche Bank AG zu Schadensersatz von rund 30.000 Euro an einen Mandanten von uns verurteilt. In dem Urteil heißt es, die Bank hätte den Anleger darauf hinweisen müssen, dass mehr als 20% des vom Anleger eingezahlten Kapitals für sog. Weichkosten aufgewendet wurden. Zudem hätte sie auf die Fremdfinanzierungsquote von über 65% (des Gesamtinvestitionsvolumens) hinweisen müssen.

Aus unserer Sicht war der wirtschaftliche Verlauf dieser Beteiligung schon anhand dieser beiden Punkte – hohe Weichkosten und hohe Kreditfinanzierung – von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Aufgrund der gravierenden Beratungsfehler – aus unserer Sicht gab es noch weitere, über die das Gericht aber gar nicht mehr befinden musste – besteht für zahlreiche Anleger ein Schadensersatzanspruch. Das heißt, die Rückabwicklung der Beteiligung. Für den Erfolg vor Gericht reicht es schon, wenn es nur einen Beratungsfehler feststellt.

Haftungsansprüche gegen die Deutsche Bank AG oder die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG sind jedoch in jedem Einzelfall individuell zu prüfen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

27.05.2016, von Mario Poberzin

"Bulkerflotte 1" in schweren Turbulenzen

Niedrige Charterraten und die Insolvenz des Charterers Korea Line im Jahr 2011 machen der Fondsgesellschaft Nordcapital Bulkerflotte 1 schwer zu schaffen. Das eingesammelte Geld aus dem Sanierungskonzept – es handelte sich um 26,8 Millionen Euro Nachschusszahlungen durch die Fondsgesellschafter -  ist weitgehend aufgebraucht, ohne dass der Fonds in ruhiges Fahrwasser geführt werden konnte. Zwei Schiffe, die noch gut verdienen, querfinanzieren quasi den Rest der insgesamt neun Schiffe umfassenden Flotte. Denn sieben Schifffe weisen mehr oder weniger schlechte Zahlen aus. Doch die Frage, die sich Anleger stellen, lautet: Reicht das?

Drohender Totalverlust

Nach unserer Einschätzung droht bei diesem Massengutfrachter-Fonds immer noch ein Totalverlust für die Anleger. Wir sehen allerdings gute Chancen für Kläger, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Schadensersatzansprüche für eine Beteiligung an der Nordcapital Bulkerflotte 1 können aus verschiedenen Gründen geltend gemacht werden, u. a. wegen Falschberatung und aus der Prospekthaftung. Aus unserer Sicht waren die Überkapazitäten in der Handelsschifffahrt für Fachleute frühzeitig absehbar – und damit auch ein möglicher Verfall der Frachtraten. Außerdem wurde der Fonds häufig als besonders sichere Anlage und sogar zur Altersvorsorge empfohlen. Dies stellt aus unserer Sicht Beratungsfehler dar, da nicht ausreichend auf die Risiken hingewiesen wurde.

Die Aussichten auf eine Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen für Ihre Beteiligung am Nordcapital Bulkerflotte 1 müssen jedoch in jedem Einzelfall geprüft werden.

Soweit Sie weitere Informationen wünschen, können Sie diese gern unverbindlich und kostenlos per Fax an (030) 88 71 78 – 285 oder per E-Mail an kanzlei(at)kaelberer-tittel.de anfordern. Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich gern für telefonische Rückfragen unter (030) 88 71 78 – 0 zur Verfügung.

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